Gemäss Medienmitteilung vom Kanton Schaffhausen wird das Feuerverbot im Siedlungsgebiet gelockert. Ab sofort ist das Feuern in befestigten Feuerstellen, sowie die Nutzung von Kohle-, Gas und Elektrogrill wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe gilt das Feuerverbot weiterhin uneingeschränkt. Im gesamten Kantonsgebiet ist das Feuern im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt verboten!
Mitteilung
|
27.08.2026
Lockerung Feuerverbot im Siedlungsgebiet
Das könnte Sie auch interessieren
Offizielle Mitteilungen und amtliche Publikationen der
Gemeinde
Buchberg